Angebot Detail

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ID #109

Beschreibung

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.

Ziele des Angebots

Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten

Voraussetzungen

Auszubildende wohnen nicht bei den Eltern.

Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

Für behinderte Menschen gelten besondere Regelungen.


Ort

Karlsruhe

Anbieter

Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt


Zielgruppen des Angebots

Auszubildende

Link

Weitere Informationen direkt beim Anbieter:

www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/Berufsausbildungsbeihilfe/index.htm

Ort des Angebots

© 2024 Landratsamt Karlsruhe · www.gipfelstuermer-zukunft.de