Angebot Detail
Psychosoziale Betreuung des Landkreises Karlsruhe ID #184
Beschreibung
Erwerbsfähige Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, schließen in der Regel eine Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit. In dieser werden die Maßnahmen festgeschrieben, die zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt führen sollen. Um die Chancen auf Wiedereingliederung zu erhöhen, ist neben den integrativen Maßnahmen zusätzliche persönliche Hilfe sinnvoll, wenn:
•die individuellen und familiären Probleme unüberwindbar scheinen und stark belastend sind
•man nicht weiß, wo und wie man mit der Bewältigung der Probleme anfangen oder fortfahren soll
•man Beratung und Hilfe benötigt, weil "alles zu viel" wird.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser persönlichen Hilfe ist der Leistungsbezug nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, "Hartz IV") und der Abschluss einer entsprechenden Eingliederungsvereinbarung mit dem persönlichen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit.
Die Gespräche finden im Landratsamt Karlsruhe bzw. in der Außenstelle des Landratsamtes in Bruchsal statt.
Voraussetzungen
Leistungsbezug nach dem SGB II
Ort
Anbieter
Landratsamt Karlsruhe
Kosten
keine
Zielgruppen des Angebots
Langzeitarbeitslose Jugendliche, Jugendliche mit verschiedenen VermittlungshemmnissenLink
Weitere Informationen direkt beim Anbieter: