Betriebliche Berufsausbildung
Du hast bereits mit einer betrieblichen Ausbildung Deine berufliche Laufbahn eingeschlagen und benötigst hierbei noch Hilfe?
Folgende Unterstützungsangebote gibt es für Dich
Unterstützung in fachlicher und / oder sozialpädagogischer Sicht
Du möchtest eine Ausbildungsstelle annehmen oder hast sie bereits angenommen und benötigst fachliche Hilfe oder Hilfe bei Problemen im Betrieb, um die Ausbildung zu beginnen, fortzusetzen oder erfolgreich abzuschließen zu können?
Unterstützung in fachlicher und / oder sozialpädagogischer Sicht
1. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Abschluss und Ziel
- Erfolgreicher Ausbildungsabschluss
Voraussetzung
- Jugendliche in einer betrieblichen Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben;
- Berufsberatung der Agentur für Arbeit prüft Eignung und weist Plätze zu
Dauer
- nach Bedarf
Veranstaltungsort
- Bildungsträger
Unterstützung bei Problemen und Fragen während der Ausbildung
Du befindest Dich bereits in einer Ausbildung, hast aber noch Fragen zur Ausbildung oder möchtest Probleme, die während der Ausbildung entstanden sind, klären? Hier erhälst Du Hilfe.
Unterstützung bei Problemen und Fragen während der Ausbildung
1. Beratungsangebot der IHK Karlsruhe / HWK Karlsruhe
Ziel
- Beratung, Konfliktbewältigung, Sicherung des Ausbildungsverhältnisses
Voraussetzung
- Angebot für jeden Auszubildenden
Dauer
- nach Bedarf
Veranstaltungsort
- IHK Karlsruhe / HWK Karlsruhe
2. Schulpsychologische Beratung
Ziel
- Beratung bei Problemen in der Schule
Voraussetzung
- Angebot für jeden Auszubildenden
Dauer
- nach Bedarf
Veranstaltungsort
- Schulpsychologische Beratungsstelle
Weitere Informationen
Schulpsychologische Beratungsstelle im Staatlichen Schulamt Karlsruhe
Finanzielle Unterstützungsleistungen
Du benötigst während Deiner Ausbildung Hilfe in Form von finanzieller Unterstützung, um Deine Ausbildung fortzusetzen und / oder beenden zu können? Hier erhälst Du Hilfe.
Finanzielle Unterstützungsleistungen
1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ziel
- Sicherung des Lebensunterhalts während der betrieblichen Ausbildung oder während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) oder während der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses
Voraussetzung
- Auszubildende, die nicht mehr im Elternahus wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können
Dauer
- nach Bedarf
Weitere Informationen
Berufsausbildungsbeihilfe