Betriebliche Berufsausbildung

Du hast bereits mit einer betrieblichen Ausbildung Deine berufliche Laufbahn eingeschlagen und  benötigst hierbei noch Hilfe?

Folgende Unterstützungsangebote gibt es für Dich

Unterstützung in fachlicher und / oder sozialpädagogischer Sicht

Du möchtest eine Ausbildungsstelle annehmen oder hast sie bereits angenommen und benötigst fachliche Hilfe oder Hilfe bei Problemen im Betrieb, um die Ausbildung zu beginnen, fortzusetzen oder erfolgreich abzuschließen zu können?

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Abschluss und Ziel

  • Erfolgreicher Ausbildungsabschluss

Voraussetzung

  • Jugendliche in einer betrieblichen Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben;
  • Berufsberatung der Agentur für Arbeit prüft Eignung und weist Plätze zu

Dauer

  • nach Bedarf

Veranstaltungsort

  • Bildungsträger 

Unterstützung bei Problemen und Fragen während der Ausbildung

Du befindest Dich bereits in einer Ausbildung, hast aber noch Fragen zur Ausbildung oder möchtest Probleme, die während der Ausbildung entstanden sind, klären? Hier erhälst Du Hilfe.

Beratungsangebot der IHK Karlsruhe / HWK Karlsruhe

Ziel

  • Beratung, Konfliktbewältigung, Sicherung des Ausbildungsverhältnisses

Voraussetzung

  • Angebot für jeden Auszubildenden

Dauer

  • nach Bedarf

Veranstaltungsort

  • IHK Karlsruhe / HWK Karlsruhe

Schulpsychologische Beratung

Ziel

  • Beratung bei Problemen in der Schule

Voraussetzung

  • Angebot für jeden Auszubildenden

Dauer

  • nach Bedarf

Veranstaltungsort

  • Schulpsychologische Beratungsstelle

Weitere Informationen

Schulpsychologische Beratungsstelle im Staatlichen Schulamt Karlsruhe

Finanzielle Unterstützungsleistungen

Du benötigst während Deiner Ausbildung Hilfe in Form von finanzieller Unterstützung, um Deine Ausbildung fortzusetzen und / oder beenden zu können? Hier erhälst Du Hilfe. 

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ziel

  • Sicherung des Lebensunterhalts während der betrieblichen Ausbildung oder während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) oder während der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses

Voraussetzung

  • Auszubildende, die nicht mehr im Elternahus wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können

Dauer

  • nach Bedarf 

Weitere Informationen

Berufsausbildungsbeihilfe