Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife erwirbst Du durch folgende Maßnahme

Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer zweiten Fremdsprache (für ehemalige Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Gymnasien mit fachgebundener Hochschulreife)

Weitere Informationen

Verordnung des Kultusministeriums
über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
für Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife
Vom 21. Juni 1983

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