Abschluss an einem SBBZ

Du hast ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen (ehemals: Förderschule) besucht?

In diesem Fall gibt es folgende Möglichkeiten

Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses

Der Erwerb eines Schulabschlusses lohnt sich in jedem Fall, denn je höher Dein Schulabschluss, desto besser sind Deine Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses

1. Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual)

Abschluss
  • Hauptschulabschluss
Ziel
  • Berufsorientierung durch praxisorientiertes Lernen
  • Übergänge in die Ausbildung schaffen
Voraussetzung
  • ohne und mit Hauptschulabschluss / für Jugendliche bis circa 25 Jahren geeignet
Dauer
  • 1 Jahr in Vollzeit
Veranstaltungsort
  • Berufliche Schulen

Vorbereitung auf einen Beruf

Ist Dir die Erreichung eines Schulabschlusses (zur Zeit) nicht möglich oder möchtest Du Dich zunächst beruflich orientieren, kannst Du Dich in verschiedenen Maßnahmen auf den Beruf vorbereiten.

Vorbereitung auf einen Beruf

1. Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual)

Abschluss
  • Hauptschulabschluss
Ziel
  • Berufsorientierung durch praxisorientiertes Lernen
  • Übergänge in die Ausbildung schaffen
Voraussetzung
  • ohne und mit Hauptschulabschluss / für Jugendliche bis circa 25 Jahren geeignet
Dauer
  • 1 Jahr in Vollzeit
Veranstaltungsort


2. Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE)

Abschluss und Ziel
  • Jungen Menschen mit einer wesentlichen Lernbehinderung inklusive Beschäftigungsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt sowie ein sinnerfülltes Leben zu ermöglichen.
Voraussetzung
  • Schüler/innen der Schule für geistig Behinderte und wesentlich behinderte Absolventen der Förderschule
Dauer
  • 2 Jahre, in pädagogisch begründeten Einzelfällen ist eine Verlängerung um 1 Jahr möglich
Veranstaltungsort
  • Die Theorie findet in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Praktika finden in den Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt


3. Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV)

Abschluss und Ziel
  • Verbesserung der Berufsvorbereitung und Erleichterung des Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Voraussetzung
  • Teilnehmen können Absolventen der BVE und Absolventen eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen (ehemals: Förderschule), die aufgrund einer Behinderung für das Erreichen allgemeiner schulischer und beruflicher Bildungsziele eine besondere Förderung erhalten
Veranstaltungsort
  • Die Theorie findet in der Berufsschule und die Praktika finden in den Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt  



Ausbildung

Rechtlich betrachtet ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung in allen anerkannten Ausbildungsberufen nötig, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind. Somit kannst Du auch ohne Schulabschluss eine Ausbildung beginnen, wenn ein Ausbildungsbetrieb Dir einen Ausbildungsplatz anbietet.

Ausbildung

1. Duale Berufsausbildung

Abschluss und Ziel
  • Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Voraussetzung
  • unterschiedlich je nach Betrieb und Ausbildung; Betrieb muss als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein
Dauer
  • 2-3,5 Jahre
Vermittlung
  • Vermittlung durch Berufsberatung der Agentur für Arbeit, direkte Bewerbung bei den Betrieben
Veranstaltungsort
  • Ausbildungsbetrieb und berufliche Schulen

2. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

Abschluss und Ziel
  • Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Voraussetzung
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die ohne Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen und erfolgreich beenden können
Dauer
  • 2-3,5 Jahre
Vermittlung
  • Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit, sie weist die Plätze zu
Veranstaltungsort
  • Bildungsträger, Unternehmen

3. Schulische Berufsausbildung

Abschluss und Ziel
  • Ausbildungsabschluss in einem anerkannten schulischen Ausbildungsberuf
Voraussetzung

Bei einer schulischen Ausbildung hast du in der Regel keinen Ausbildungsbetrieb, mit dem du einen Ausbildungsvertrag abschließt. Stattdessen ist eine staatliche oder private Berufsfachschule, ein Berufskolleg oder eine Fachakademie Träger deiner Ausbildung.

Es wird keine Ausbildungsvergütung bezahlt; für einige schulische Ausbildungen wird Schulgeld erhoben.

Für die meisten schulischen Ausbildungen wird ein Realschulabschluss vorausgesetzt. Teilweise reicht auch der Hauptschulabschluss. Dazu kommen noch berufsspezifische Voraussetzungen. Für eine Ausbildung im Gesundheitswesen brauchst du zum Beispiel ein Gesundheitszeugnis, bei gestalterischen Ausbildungen musst du oft eine Mappe mit eigenen kreativen Arbeiten einreichen und in einem technischen Beruf sind selbstverständlich gute Noten in Mathe und Technik gewünscht.

Dauer
  • 2 bis 3 Jahre in Vollzeit
Vermittlung
  • Direkte Bewerbung bei der Berufsfachschule
Veranstaltungsort
  • Staatliche oder private Berufsfachschule, Berufskolleg oder Fachakademie