Steuererklärung für Azubis

Azubigehalt mit der Steuer aufbessern!

Musst du als AZUBI eine Steuererklärung abgeben?

Nein, als Auszubildender musst du keine Steuererklärung machen! Du kannst aber freiwillig eine abgeben. Wichtig: Du bezahlst erst Steuern, wenn du den Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand: 2025) im Jahr überschreitest – dafür musst du ungefähr 1.385 Euro brutto im Monat verdienen.

WICHTIG: Für AZUBIS ist eine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Solltest du deine Ausbildung also bereits abgeschlossen, aber noch keine Steuererklärungen für die letzten Jahre eingereicht haben, dann kannst du dies jederzeit tun. 

Wie kannst du als AZUBI eine Steuererklärung abgeben?

Die nötigen Formulare kannst du online bei deinem Finanzamt herunterladen und zurückschicken. Auch in manchen Bürgerbüros liegen die Formulare aus. Eine andere Option sind Internetseiten, sowie Softwareprogramme und Apps wie beispielsweise Elster (kostenlos), WISO und TAXFIX (beide kostenpflichtig).

Lohnt es sich für dich als AZUBI eine Steuererklärung zu machen?

Klare Antwort: Ja!

Falls du als AZUBI mehr als 1.230 Euro Werbungskosten hast oder 2025 über 12.096 Euro im Jahr verdient hast, ist eine Steuererklärung 2025 absolut lohnend!

Auch als AZUBI erhältst du für beruflich veranlasste Kosten die Werbungskosten-Pauschale von 1.230 Euro. Deine Ausgaben sind in der Regel aber höher – sei es durch Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule oder durch den Kauf von Fachbüchern. Mit detaillierten Angaben in der Steuererklärung kannst du dein steuerpflichtiges Einkommen mindern und Geld vom Finanzamt erstattet bekommen.

Wichtig: Das gilt nur, wenn du im Vorfeld auch Lohnsteuer bezahlt hast!

Was kannst du als AZUBI von der Steuer absetzen?

Typische Werbungskosten für AZUBIS sind:

-       Fachliteratur und Büromaterial (= Arbeitsmittel)

Ob Bücher, Kugelschreiber, Blöcke oder anderes Büromaterial. Alles, was du für die Ausbildung kaufst, kannst du von der Steuer absetzen. Die Nichtbeanstandungsgrenze liegt bei 110 Euro, d. h. du kannst 110 Euro ohne Belege angeben. Hast du für Arbeitsmittel mehr als 110 Euro ausgegeben, gibst du den entsprechenden Betrag in deiner Steuererklärung an.

Wichtig: Sämtliche Belege aufzubewahren.

-       Arbeitskleidung und Reinigungskosten

Wenn du diese für die Ausbildung brauchst.

-       Laptop & Tablet

Du hast einen Laptop für die Schule gekauft? Dann solltest du dir das Geld mit der Steuererklärung zurückholen.

-       Telefon- und Internetkosten

Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat, pauschal als Werbungskosten an.

-       Fahrtkosten

Die Fahrten zum Betrieb und zur Schule kannst du von der Steuer absetzen – geht übrigens auch, wenn du mit Bus, Bahn oder Rad unterwegs bist (0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro).

-       Kosten für Prüfungen oder Lehrgänge

Als AZUBI kannst du Kursbeiträge, Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort statt findet) und Übernachtungskosten von der Steuer absetzen.

-       Kontoführungsgebühren

Die Nichtbeanstandungsgrenze liegt bei 16 Euro.

-       Bewerbungskosten

Du hast dich bei mehreren Firmen um einen Ausbildungsplatz beworben? Auch das sind Werbungskosten. Für eine postalische Bewerbung (Bewerbungsmappe) kannst du pauschal 8,50 Euro angeben, für eine Online-Bewerbung 2,50 Euro.

-       Versicherungen

Manche Versicherungen kannst du von der Steuer absetzen.

-       Steuer-Software und -APPS

Wusstest du, dass du auch die Kosten für Softwareprogramme und APPS von der Steuer absetzen kannst? So sparst du eine Menge Geld.

Wie motivierst du dich als AZUBI zur Abgabe deiner ersten Steuererklärung?

Halte dir beim Erstellen deiner Steuererklärung immer vor Augen, was du mit deiner Steuerrückerstattung alles machen kannst. Nutze das zusätzliche Geld zum Beispiel für die nächste Shopping-Tour, spare das Geld für den nächsten Urlaub oder nutze es, um dir dein erstes eigenes Auto zu finanzieren.